Die Bundesregierung hat im Zuge des Corona-Konjunkturpakets am Anfang Juni 2020 beschlossen, dass Familien einen Kinderbonus erhalten sollen.
Was bedeutet dies genau?
- Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält eine Familie 300€.
- Es ist kein Antrag notwendig. Die zuständige Familienkasse wird die Familien über die Auszahlungen informieren.
- Der Bonus wird nicht mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verrechnet (Arbeitslosengeld II).
- Bei der Steuer wird der ausgezahlte Bonus mit dem Kinderfreibeträgen verrechnet.
Kurz gefasst:
Für jedes Kind erhalten Sie den Kinderbonus automatisch von Ihrer zuständigen Familienkasse. Es ist kein Antrag notwendig.
Erhöhung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Da Alleinerziehende einen höheren Betreuungsaufwand haben, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, von derzeit 1908 Euro auf 4000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
Stand: 09.06.2020
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/starker-impuls-fuer-familien-und-kinder/156190