Die Bundesregierung hat hat im Zuge des Corona-Konjunkturpakets am Anfang Juni 2020 beschlossen, dass Familien einen Kinderbonus erhalten sollen.
Was bedeutet dies genau?
- Für jedes kindergeldberechtigtes Kind erhält eine Familie 300€.
- Es ist kein Antrag notwendig. Die zuständige Familienkasse wird die Familien über die Auszahlungen informieren.
- Der Bonus wird nicht mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verrechnet (Arbeitslosengeld II).
- Bei der Steuer wird der ausgezahlte Bonus mit dem Kinderfreibeträgen verrechnet.
Kurz gefasst:
Für jedes Kind erhalten Sie den Kinderbonus automatisch von Ihrer zuständigen Familienkasse. Es ist kein Antrag notwendig.
Erhöhung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Da Alleinerziehende einen höheren Betreuungsaufwand haben, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, von derzeit 1908 Euro auf 4000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.
Stand: 09.06.2020
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/starker-impuls-fuer-familien-und-kinder/156190
Guten Tag Gabriel,
um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen, haben wir diese entsprechend unkenntlich gemacht.
Leider können wir Ihnen keine Auskunft zu den Kinderbonus Zahlungen geben, da wir keinen Zugriff auf diese Daten haben.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige Familienkasse.
Diese finden Sie auf der Seite auf der Arbeitsagentur:
Arbeitsagentur.de – Dienststellensuche
Geben Sie einfach die PLZ Ihres Ortes ein in welchem Sie wohnen und wählen Sie anschließend die Institution „Familienkassen“ aus. Mit Klick auf den Namen der Familienkasse erhalten Sie weitere Details.
Oder informieren Sie sich unter Arbeitsagentur.de – Informationen zum Kinderbonus
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Black Forest Verlag GmbH