Einkommensteuer-Freibeträge oder Kindergeld. Was ist besser für die Eltern?
Der Kinderfreibetrag beträgt 5.460 Euro (Jahr 2022).
Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt 2.928 Euro.
= 8388 Euro jährlicher Einkommensteuer-Freibetrag
- Die Freibeträge gelten jeweils bei beiden Elternteilen zur Hälfte.
- Alleinerziehende haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf den vollen Freibetrag.
Ob dieser Freibetrag nun besser für Sie ist, als das Kindergeld, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung.
Erreicht das Kindergeld nicht die steuerliche Wirkung der Freibeträge, so werden diese von Ihrem Einkommen abgezogen und mit dem Kindergeld verrechnet, das Sie bereits erhalten haben. Sie müssen keinen Antrag stellen.
Gerade bei Eltern mit höherem Einkommen, kann der Freibetrag besser sein, als das ausgezahlte Kindergeld.
Achtung: Sie können Kindergeld und die Freibeträge NICHT gleichzeitig nutzen.
Voraussetzungen
Wie auch beim Kindergeld, gelten auch bei den Kinder Freibeträgen, die gleichen Voraussetzungen:
Bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird ohne Voraussetzungen
Bis Ihr Kind 21 Jahre alt wird und
- Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und
- in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet ist.
Bis Ihr Kind 25 Jahre alt wird und
- wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert; oder
- wenn Ihr Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einer Ausbildung und dem Grundwehr- oder Zivildienst befindet; oder
- wenn Ihr Kind seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet; oder
- wenn Ihr Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst leistet; oder
- wenn sich Ihr Kind als Entwicklungshelfer oder Dienstleistender im Ausland befindet (nach § 14b Zivildienstgesetz).
Wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann.
- Unabhängig vom Alter Ihres Kindes.
- Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes eingetreten ist.