Familien mit geringem Einkommen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zum Kindergeld, welcher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind beträgt.
Der Antrag zum Kinderzuschlag, oder auch Kindergeldzuschlag genannt, muss gesondert zum Kindergeld-Antrag gestellt werden und muss in der Regel alle 6 Monate neu beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Sie erhalten bereits Kindergeld für ihr Kind/ Ihre Kinder
- Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt über der Mindesteinkommensgrenze (Für Elternpaare 900 Euro brutto, für Alleinerziehende 600 Euro brutto, ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag).
- Ihre Kinder wohnen in Ihrem Haushalt und sind jünger als 25 Jahre und ledig.
Anspruch überprüfen und Antrag stellen
- Überprüfen Sie mit dem Kinderzuschlags-Check ob ein Antrag erfolgversprechend ist.
- Stellen Sie den Antrag direkt bei der Bundesagentur für Arbeit: Kinderzuschlag beantragen
Beantragen Sie den Kinderzuschlag im Laufe eines Monats, erhalten Sie das komplette Geld auch für diesen Monat.
Kostenfreie Kita-Plätze und weitere Hilfen
Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, haben Sie auch Anspruch auf weitere Hilfen wie z.B. die Befreiung von den Gebühren des Kita-Platzes.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Seiten:
Arbeitsagentur:
– arbeitsagentur.de – Bildungspaket – Unterstützung für Familien
– arbeitsagentur.de – Elterngeld und weitere Hilfen für Eltern
Familienministerium:
– bmfsfj.de – Starke-Familien-Checkheft
Stand: 09.06.2020
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer